Auf an die Landsgemeinde!

Die Landsgemeinde ist im Kanton Glarus das höchste gesetzgebende Organ. Sie wird in Form einer öffentlichen Versammlung abgehalten (Ring in Glarus, Zaunplatz). Sie bestimmt jährlich über die grössten Geschäfte (Traktanden) durch einfaches Mehr.

Eine Besonderheit der Glarner Landsgemeinde ist, dass Änderungsanträge zu den einzelnen Vorlagen (Mehren, Mindern, Rückweisung, Abänderung einzelner Artikel). Jedermann/-frau im stimmrechtsfähigen Alter (ab 16 !) mit Wohnsitz im Kanton ist berechtigt im Ring, d.h. vor der Landsgemeinde zu sprechen und Anträge zu stellen.

Ich habe anlässlich verschiedener Traktanden zu Verkehrsthemen an den Landsgemeinden 2009 / 2010 / 2011 / 2014 / 2016 gesprochen. Sehen Sie hier meine Voten dazu:

2016

Landrat Andreas Schlittler, Glarus, beantragt ebenfalls die Rückweisung und Ablehnung des Informatikgesetzes. Es gebe viel bessere Alternativen. Damit meint Schlittler aber nicht primär Leistungsvereinbarungen, sondern vor allem andere Firmen in der näheren Umgebung, welche die gleichen Leistungen anbieten würden.

Hier der Link auf das Landsgemeindeprotokoll - Traktandum 10 - Informatikgesetz

2014 

 

 

 

 

Landrat Andreas Schlittler, Glarus, ist im Namen der Grünen und des Pendlervereins, für den Änderungsantrag bezüglich Linthsteg, kämpft aber auch für den Busbahnhof. Viele Redner würden das Projekt nur madig reden wollen. An der Landsgemeinde 2012 habe man dem hinkenden Halbstunden-Takt zugestimmt. Dort hätte man das Wort dazu ergreifen können. Nun würden die Gegner die Infrastruktur in Zusammenhang mit dem Fahrplan stellen. Heute gehe es aber nur um die Infrastruktur. Die für die Fahrplangestaltung zuständige kant. OeV Fachstelle sei gut besetzt. Die Kreuzungsstelle in Netstal aus zukünftigen fahrplantechnischen Überlegungen abzuweisen.

pdf Landsgemeinderede 2014 (51 KB)

dazu meine Voten im Landrat (LR):

pdf Landratsitzung vom 19. Februar 2014 (168 KB)

pdf Landratssitzung vom 19. Februar 2014 (172 KB)

pdf Landratssitzung vom 05. Februar 2014 (122 KB)

Im Landrat GL

Seit dem 26. September 2012 bin ich nun vereidigter Landrat des Kt. Glarus.

Vereidigung der Landräte Andreas Schlittler (GP), Regula Keller (GP) und Marco Banzer (SVP)

Es ist unüblich und opportun bereits an seiner ersten Sitzung als Ratsneuling zu sprechen. - Dessen ich mir bewusst war -.

Aber die Traktdandenliste sowie die unbefriedigende Auskunft des zuständigen Regierungsrats liessen mir keine Wahl.

Zur Motion von K. Mächler, Ennenda, betr. Abänderung des Energiegesetzes, bereits in zweiter Lesung, musste ich mich Äussern und entsprechend einen Antrag einbringen.

Hier im Wortlaut:


Antrag:
Ich stelle folgenden Abänderungs-Antrag: In Ergänzung zur Motion K. Mächler (Aenderung Energiegesetz) soll der Text der neuen Fassung Art 5. Abs 3 wie folgt lauten:
… - Ausgenommen sind Photovoltaikanlagen sowie Mikro-Kraft-Wärme Kopplungsanlagen (KWK) bis 50 kW.

Begründung:
Im Rahmen des kant. Energiecoachings werden aktuell auch sog. Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Anlagen mit Stirlingmotor zum Einbau/ als Ersatz von älteren Heizungsanlagen vorgeschlagen.

Dies vor allem bei Liegenschaften/Häusern, bei denen auf Grund der geografischen Lage oder des Gebäude an sich keine Möglichkeit besteht, eine Photovoltaik zu installieren.

KWK-Fabrikate mit Stirlingmotor produzieren nebst der benötigten thermischen Energie in kleinen Mengen elektrische Energie (Bspw. 1 kW Einfam. Haus). Diese optimierte Energiegewinnung kann zum Eigenbedarf verwendet, sowie bei Überschuss ins öffentliche Netz gegeben werden.
Gemäss dem vorliegenden Energiegesetz wären diese der energierechtlichen Bewilligungspflicht unterstellt. Auch hier macht der administrative Aufwand wenig Sinn.

Ich bitte Sie deshalb Sinne einer Gleichbehandlung und im Sinne der „Energiewende“ meinem Änderungsantrag zuzustimmen.
Besten Dank.