Etwas konsterniert habe ich das
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Urteil des BG
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vom 1. November 2017 auf meine
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Beschwerde
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zur Kenntnis genommen.
Das Urteil stützt sich hauptsächlich auf die Angaben des Verwaltungsgerichts, falls es auf einzelne Punkte eintritt. Die
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letzten Erkenntnisse aus dem Schriftenwechsel wurden dabei nicht berücksichtigt.
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Aufgrund der zurück erhaltenen Akten, muss ich leider feststellen, dass meine Argumente und Dokumente nicht gehört und/oder gelesen worden sind.
So scheint es offensichtlich, dass keine der involvierten Instanzen das als „geheim“ bezeichnete Gutachten überhaupt nur ansatzweise geprüft haben. Dieses Gutachten dient als zentrales Dokument zur Preisfindung des Abbauvertrags.
Gemäss eigener
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Aussage des Gemeinderats fand aber nicht nur eine Verwechslung des an der Gemeindeversammlung zitierten Durchschnittpreises statt, auch die Preiseinheit (Tonnen anstelle m3) stimmt nicht
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mit den am
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23.9.2016 gemachten Aussagen
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überein.
Der vertragliche m3-Preis ist also definitiv zu tief, wie ich rechnerisch mehrfach ausgeführt und bewiesen habe.
Der Abbauvertrag beinhaltet dingliche Rechte der Bevölkerung für die nächsten 76 Jahre. Der Allgemeinheit entgehen somit in der Zukunft grosse finanzielle Mittel. Die Behörden haben die ihr gegebene Sorgfaltspflicht verletzt, weshalb ich mir weitere rechtliche Schritte vorbehalte.
Bei Interesse können Sie Sich gerne selbst einen Überblick verschaffen. Die Dokumente sind öffentlich, ich habe nichts zu verbergen.
- Eingaben und Urteile
- Alle Beilagen dazu, sowie die Voten der Gemeindeversammlung als Audiofiles
- weitere Unterlagen dazu
