Landsgemeinde 2018 - Traktandum 4 - Änderung Radroutengesetz

Grüne Fraktion Eidesleistung
Grüne Fraktion Eidesleistung

An der Landsgemeinde vom 6. Mai 2018 werde ich das Wort ergreifen für die Änderung des Radroutengesetzes und unterstütze den memorialsantrag des Vereins PRO VELO, Glarus, vollumfänglich.

Radroute c by Südostschweiz
Radroute c by Südostschweiz

Die "lieben Mitlandleute" werden aufgefordert an die Landsgemeinde zu kommen und uns zu unterstützen. Besten Dank.

 Hier mein Leserbrief dazu (veröffentlicht in FRIDOLIN und Südostschweiz).

 Meine Rede (wird erst während der Landsgemeinde veröffentlicht).

 

 

Bundesgerichtsurteil auf meine Beschwerde

Etwas konsterniert habe ich das Urteil des BG vom 1. November 2017 auf meine Beschwerde zur Kenntnis genommen. 
 
Das Urteil stützt sich hauptsächlich auf die Angaben des Verwaltungsgerichts, falls es auf einzelne Punkte eintritt. Die letzten Erkenntnisse aus dem Schriftenwechsel wurden dabei nicht berücksichtigt. Aufgrund der zurück erhaltenen Akten, muss ich leider feststellen, dass meine Argumente und Dokumente nicht gehört und/oder gelesen worden sind.  
 
So scheint es offensichtlich, dass keine der involvierten Instanzen das als „geheim“ bezeichnete Gutachten überhaupt nur ansatzweise geprüft haben. Dieses Gutachten dient als zentrales Dokument zur Preisfindung des Abbauvertrags.
 
Gemäss eigener Aussage des Gemeinderats fand aber nicht nur eine Verwechslung des an der Gemeindeversammlung zitierten Durchschnittpreises statt, auch die Preiseinheit  (Tonnen anstelle m3) stimmt nicht mit den am 23.9.2016 gemachten Aussagen überein.
 
Der vertragliche m3-Preis ist also definitiv zu tief, wie ich rechnerisch mehrfach ausgeführt und bewiesen habe.
 
Der Abbauvertrag beinhaltet dingliche Rechte der Bevölkerung für die nächsten 76 Jahre. Der Allgemeinheit entgehen somit in der Zukunft grosse finanzielle Mittel. Die Behörden haben die ihr gegebene Sorgfaltspflicht verletzt, weshalb ich mir weitere rechtliche Schritte vorbehalte.    
 
Bei Interesse können Sie Sich gerne selbst einen Überblick verschaffen. Die Dokumente sind öffentlich, ich habe nichts zu verbergen.
 
 
 
 
 

Oeffentlichkeitsprinzip

Die Kalkfabrik hat der Südostschweiz (SO) nach meinem Artikel vom 12. Juli 2017 eine Gegendarstellung geschickt, die in der SO Ausgabe vom 15. Juli 2017 publiziert worden ist. ( pdf Kalkfabrik Stellungnahme - Artikel in der SO vom 15.07.2017 (F.Rast)). (3.49 MB)

Dieser "runder Tisch" wurde einseitig proklamiert, ich habe mich aber nachträglich bereit erklärt, diesem beizuwohnen, unter der Prämisse, dass das Verhältnis der Teilnehmenden ausgewogen ist, d.h. ein neutraler Experte beigezogen werden kann.

Aufgrund der zwischenzeitlich vom Gemeinderat ans Bundesgericht abgegebenen Stellungnahme, gehe ich davon aus , dass sich der Gemeinderat nicht zu einem einvernehmlichen Kompromiss bewegen lässt. Ich habe diesen "runden Tisch" zZt. abgesagt.

Die Ausführungen und vermeintlichen Fakten werde ich mit einer Replik ans Bundesgericht ausräumen.

Prozessführung und Wahrheitsfindung

Nicht ganz ohne ein Zeichen auf diesen Fall habe ich den Artikel pdf Wutbürger & Frustbürgertum - Mein Artikel in der SO vom 21.7.2017 (5.24 MB) geschrieben. Im vorliegenden Fall bestimmt ein nicht öffentliches "Gutachten" den Verlauf der Verhandlungen. Da es mir nicht erlaubt war irgendwelche Kopien davon zu machen, ist eine eindeutige Beweisführung schwierig, zumal verschiedene Editionen dieses Papiers im Umlauf scheinen. 

Ich versuche via Bundesgericht ein Gegengutachten zu erwirken, damit wir vergleichbare, neutrale Zahlen erhalten, die als Benchmark (Vergleichzahl) dienen können.

Gerne werde ich Sie hier auf meiner Seite auf dem Laufenden halten.